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Hinweise zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus

Aktuell bestehen keine grundsätzlichen Einschränkungen des Dienstbetriebs und des Publikumsverkehrs aus Gründen des Infektionsschutzes.

In einzelnen Verhandlungen kann die/der Vorsitzende jedoch das Tragen von medizinischen Masken – auch von Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 – anordnen. Es wird empfohlen, deshalb eine solche Maske mitzuführen.“


Weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in der Justiz erhalten Sie auf der

Internetseite des Niedersächsischen Justizministeriums.



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