Niedersachsen klar Logo

Information zur Grundsteuerreform


Einen Grundbuchauszug benötigen die Bürgerinnen und Bürger für das Ausfüllen der in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 abzugebenden Grundsteuererklärung nicht.

Alle grundstücksbezogenen Angaben, die für die Steuererklärung benötigt werden, sind in dem hierfür entwickelten kostenlosen Grundsteuer-Viewer abrufbar unter https://grundsteuer-viewer.niedersachsen.de/.

Grundsteuerreform Bildrechte: AG Syke
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln