Besucherinformationen
Das Amtsgericht Syke steht dem rechtsuchenden Publikum grundsätzlich uneingeschränkt offen. Um einen effektiven und störungsfreien Geschäftsbetrieb im Sinne unserer Besuchenden sowie unserer Mitarbeitenden zu gewährleisten, bitten wir jedoch um Beachtung einiger Hinweise.
Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit kann durch die Justizwachtmeister jederzeit eine Kontrolle von Personen oder Sachen vorgenommen werden. Den Anordnungen der Justizwachtmeister ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere auch im Fall einer Einlasskontrolle.
Wir bitten Gegenstände, die nicht durchsucht werden sollen (z.B. Rucksäcke, Handtaschen, etc.) ggf. bereits im Fahrzeug zu belassen oder in der Wachtmeisterei abzugeben, wobei für Wertgegenstände keine Haftung übernommen wird. Geld und Wertgegenstände sollten daher zur Kontrolle vorgelegt und dann mitgenommen werden.
Das Mitführen von Waffen sowie gefährlichen Gegenständen jeglicher Art (Messer, Scheren, Schraubenzieher, anderes Werkzeug usw.) ist verboten (Ausnahme: mitzuführende Dienstwaffen).
Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken sowie der Konsum von illegalen Drogen ist nicht nur im Gebäude auch vor bzw. auf dem Gelände des Amtsgerichts verboten.
Das Telefonieren mit dem Handy in Dienstzimmern und Sitzungssälen ist verboten, sofern es nicht ausdrücklich durch eine/n Mitarbeiter/in des Gerichts genehmigt ist.
Fotografieren, Filmen sowie Tonaufzeichnungen in den Räumen des Amtsgerichts sind den Besuchern untersagt. Auf Verlangen sind die Geräte, die zum Fotografieren pp. genutzt werden können (= auch Smartphones) abzugeben. Eine Veröffentlichung von Aufnahmen jeglicher Art im Internet ist selbstverständlich erst recht untersagt.
Im Gebäude findet zum Schutz aller Personen Videoüberwachung statt. Die Aufnahmen werden aufgezeichnet und regelmäßig vernichtet.