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Zwangsversteigerungen des Amtsgerichts Syke


Die verbindliche Bekanntmachung nach § 38 Abs. 2 und § 39 Abs. 1 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung erfolgt in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.zvg-portal.de)

Die Zwangsversteigerungstermine finden grundsätzlich im Hauptgebäude, Sitzungssaal Zimmer 16 des Amtsgerichts Syke, Amtshof 2, 28857 Syke, statt.

Informationen, insbesondere über die kurzfristige Aufhebung eines Termins, erhalten Sie unter der Telefonnummer 04242 165 326.

Halten Sie bitte das jeweilige Aktenzeichen bereit; das entsprechende Aktenzeichen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Terminsveröffentlichung (z.B. 35 K 11/16).

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Gutachten zu den Zwangsversteigerungsobjekten im Amtsgericht Syke (Nebengebäude, Hauptstr. 7, II. Etage) während der Sprechzeiten von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr einzusehen. Gegenwärtig ist dies allerdings aus Gründen der Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus nicht möglich.

Es ist auch möglich, Kopien der Gutachten gegen Hinterlegung Ihres Ausweises selbst zu fertigen (Copyshop u.ä.) oder bei Gericht fertigen zulassen; die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen auf Anfrage mitgeteilt.
Die Übersendung von Gutachtenkopien erfolgt ausschließlich auf schriftlichen Antrag, welchen Sie auch per Fax übersenden können (Fax-Nr. 04242 165 300). Die Kosten betragen 0,50 € pro Seite des Gutachtens.

Sofern Sie als Bietinteressent / Bietinteressentin vorab eine Bietsicherheit / Sicherheitsleistung überweisen möchten, verwenden Sie bitte die folgende Kontoverbindung und geben das entsprechende Aktenzeichen
(35 K … / .. ) als Verwendungszweck an:

Nord/LB Hannover
IBAN DE15 2505 0000 0106 0242 19
SWIFT Code / BIC NOLADE2HXXX

Beachten Sie hierbei bitte die Banklaufzeiten und die hiesigen Buchungsvorgänge. Um sicherzustellen, dass die Bietsicherheit hier eingegangen ist und ein entsprechender Nachweis zur Akte gelangt ist, veranlassen Sie die vorherige Überweisung Ihrer Bietsicherheit / Sicherheitsleistung daher mindestens 6 - 8 Tage vor dem Terminstag.


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