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Zwangsversteigerungen des Amtsgerichts Syke


Die verbindliche Bekanntmachung nach § 38 Abs. 2 und § 39 Abs. 1 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung erfolgt in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.zvg-portal.de)

Die Zwangsversteigerungstermine finden grundsätzlich im Hauptgebäude, Sitzungssaal Zimmer 16 des Amtsgerichts Syke, Amtshof 2, 28857 Syke, statt.

Informationen, insbesondere über die kurzfristige Aufhebung eines Termins, erhalten Sie unter der Telefonnummer 04242 165 326.

Gutachten können perMail

(agsy-Zwangsversteigerung@justiz.niedersachsen.de),

schriftlich per FAX 04242-165300 oder postalisch (Amtshof 2, 28857 Syke) angefordert werden.

Das Gutachten kann online versandt werden; es fällt eine Gebühr von 2,50 € an, die auf das Konto des Amtsgerichts Syke unter Angabe der Geschäftsnummer (35 K ...) zu zahlen ist.


Sofern Sie als Bietinteressent / Bietinteressentin vorab eine Bietsicherheit / Sicherheitsleistung überweisen möchten, verwenden Sie bitte die folgende Kontoverbindung und geben das entsprechende Aktenzeichen

(35 K … / .. ) als Verwendungszweck an:

Nord/LB Hannover
IBAN DE15 2505 0000 0106 0242 19
SWIFT Code / BIC NOLADE2HXXX

Beachten Sie hierbei bitte die Banklaufzeiten und die hiesigen Buchungsvorgänge. Um sicherzustellen, dass die Bietsicherheit hier eingegangen ist und ein entsprechender Nachweis zur Akte gelangt ist, veranlassen Sie die vorherige Überweisung Ihrer Bietsicherheit / Sicherheitsleistung daher mindestens 6 - 8 Tage vor dem Terminstag.


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