Barrierefreiheit
Das Amtsgericht Syke besteht aus 3 Gebäuden: dem Hauptgebäude (Amtshof 2), der Nebenstelle 5 A und dem Grundbuchamt (Hauptstraße 7).
Im Hauptgebäude und in der Nebenstelle erreichen Sie die Informationszentrale, die Wachtmeisterei.
Dort können Sie Unterlagen abgeben, Fragen stellen, Hilfe und Unterstützung erhalten und werden sodann weitergeleitet.
Im Hauptgebäude befindet sich der Sitzungssaal 16. Das Hauptgebäude ist nicht barrierefrei.
Die Sitzungssäle der Nebenstelle Hauptstraße 5 A befinden sich im Erd- und 1. Obergeschoss der Nebenstelle.
Die Nebenstelle Hauptstraße 5 A verfügt über einen Fahrstuhl.
Das Grundbuchamt (Nebengebäude Hauptstraße 7) befindet sich in der ersten und zweiten Etage des Gebäudes und ist ebenfalls nur über Treppen erreichbar. Der dort vorhandene Fahrstuhl steht nur den Bewohner des Gebäudes zur Verfügung.
Im Erdgeschoss der Nebenstelle und im Hauptgebäude finden sich auch die Besucher-Toiletten. Ein zusätzliches behindertengerechtes WC ist ausschließlich in der Nebenstelle Hauptstraße 5 A vorhanden.
Die Eingangsbereiche des Hauptgebäudes und der Nebenstelle Hauptstraße 5 A sind jeweils mit einer Sicherheitsschleuse ausgestattet. Sichtkontrollen finden täglich statt.
Mit Einlasskontrollen muss gerechnet werden. Bitte planen Sie daher etwas Zeit ein und halten Sie stets Ihren Personalausweis bereit.
Besitzen Sie einen Herzschrittmacher oder einen Defibrillator, sollten Sie den Detektorbogen nicht betreten. Wir verfügen über besondere Handsonden, mit den völlig gefahrlos untersucht werden kann. In diesem Fall informieren Sie bitte die Beamten.
Auf dem justizeigenen Parkplatz und dem Parkplatz des Landkreises Diepholz sind ausreichend Parkmöglichkeiten sowie PKW-Stellplätze für Menschen mit Behinderung vorhanden.
Taktile Leitstreifen auf dem Bürgersteig sind leider nicht vorhanden.
Der Eingang in das Hauptgebäude (Amtshof 2) ist nur über Stufen erreichbar; eine Rampe ist derzeit nicht vorhanden. Dies betrifft insbesondere die Nachlassabteilung. Wenn Sie Hilfe benötigen, nutzen Sie bitte die Klingel am Haupteingang. Die Wachtmeister werden Ihnen umgehend behilflich sein.
Diese Klingel nutzen Sie bitte auch als Rollstuhlfahrer, da sich die Haupteingangstüren leider nicht automatisch öffnen.
Eine induktive Höranlage ist im Gebäude nicht vorhanden.
Gehörlose Personen, die für die Verständigung einen Gebärdendolmetscher benötigen, werden gebeten, rechtzeitig vor dem Termin unter Angabe des Aktenzeichens mit der für das Verfahren zuständigen Geschäftsstelle des Gerichts Kontakt aufzunehmen.
Auf die Vorschrift des § 186 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) wird hingewiesen.
Vor dem Eingang des Hauptgebäudes befindet sich der Nachtbriefkasten, der taktil beschriftet ist. Er ist über ein Abzweigefeld im Blindenleitsystem vor dem Eingang der Eingangstür barrierefrei erreichbar.
Über das Landesjustizportal finden Sie weitere allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit.
Bitte melden Sie sich stets rechtzeitig telefonisch unter 04242 1650, sofern Sie als Hör-, Seh- oder Gehbehinderte/r das Amtsgericht Syke aufsuchen wollen.