Öffnungs- und Sprechzeiten
Beim Amtsgericht Syke gelten folgende Sprech- und Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungs- und Sprechzeiten sind telefonisch über die jeweiligen Serviceeinheiten montags bis donnerstags bis 15:30 Uhr, sowie freitags bis 12:00 Uhr zu vereinbaren.
An Tagen vor Feiertagen ist das Amtsgericht Syke bis 12:00 Uhr geöffnet.
Bei Prozessen, die über die allgemeinen Öffnungszeiten hinausdauern, ist der Zutritt entsprechend länger möglich.
Bitte beachten Sie:
Die Sprechzeiten für die Beratungshilfe sind montags bis donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr.
Das Grundbuchamt (Hauptstraße 7) und das Hauptgebäude (Amtshof 2) sind ab 12:00 Uhr geschlossen.
Besucher des Grundbuchamtes werden gebeten, sich am Nachmittag (montags bis donnerstags) in der Wachtmeisterei der Nebenstelle des Amtsgerichts Syke, Hauptstraße 5 A, zu melden.
Schriftstücke in Grundbuchsachen geben Sie zur Vermeidung von Nachteilen bitte ebenfalls (montags bis donnerstags) in der Wachtmeisterei der Nebenstelle des Amtsgerichts Syke, Hauptstraße 5 A, ab.