Elektronischer Rechtsverkehr
Auf Grundlage der zum 1. Januar 2018 in Kraft tretenden bundeseinheitlichen Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (ERVV) wurde nunmehr an allen niedersächsischen Gerichten die Möglichkeit geschaffen, in gerichtlichen Verfahren eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation durchzuführen. Nur der elektronische Zugang zu den Grundbuchämtern sowie dem Schiffs- und Luftfahrzeugregister ist noch nicht möglich.
Nähere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Justizministeriums.