Zwangsvollstreckungsssachen
Ab dem 01.01.2013 vorzunehmende Neueintragungen werden über das zentrale Vollstreckungsgericht erfasst und können ausschließlich dort abgerufen werden. Evtl. Hilfestellungen finden Sie hier.
Formulare und Merkblätter stehen hier zum Download für Sie bereit.
Hinweis: Bei Anfragen zu konkreten Verfahren sollten Sie unbedingt das Aktenzeichen bereithalten.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Serviceeinheit für Zwangsvollstreckungssachen.